eine ganzheitliche Herangehensweise

Über osteopathie

Stefanie Kohles

ÜBER osteopathie

Was ist Osteopathie?

Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Sie beschränkt sich dabei nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht den Menschen als Ganzes.

„Der Osteopath sucht die Störung, findet sie, korrigiert sie und lässt die Natur handeln.“

A.T.Still

Dabei handelt es sich nicht nur um eine Technik, sondern um eine Herangehensweise, mit den Händen die Gesundheit zu fördern und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu unterstützen. Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie.

Seit dieser Zeit hat sich die Therapie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.

Die Osteopathie lässt sich in verschiedene Gebiete einteilen.  In der Behandlung verwendet der Therapeut aus allen Bereichen manuelle Techniken und Ansätze, die dem Körper wieder Bewegungsfreiheit geben.

Parietale Osteopathie

Untersuchung und Behandlung der Gelenke, Muskeln und Knochen in Funktion und Beweglichkeit in Abhängigkeit zu anderen Körpersystemen.

Craniosakrale Osteopathie

Behandlung von Kopf- und Beckenbereich mit allen darin liegenden und dazugehörigen Strukturen wie Knochen, Nervensystem, Hormonsystem und der Hirnflüssigkeit, in dem das Nervensystem liegt.

Viscerale Osteopathie

Behandlung von Organen, ihren Hüllen und Verbindungen zueinander, um die Flexibilität und Mobilität der Organe untereinander wiederherzustellen.

Anwendungsgebiete der Osteopathie

Die Osteopathie kann in allen medizinischen Bereichen Anwendung finden, wo funktionelle Störungen die Ursache für die Beschwerden sind. Sie kann als erste Maßnahme aber auch begleitend zu anderen medizinischen Behandlungen eingesetzt werden, vor allem dann, wenn es sich um schwere Pathologien, also ernste Erkrankungen, handelt. In jedem Fall ist eine interdisziplinäre Behandlung des Patienten erstrebenswert, um die Genesung des Patienten zu optimieren.

Wenn Sie sich weiter in die Osteopathie einlesen möchten, empfehle ich Ihnen diesen Link unter der Rubrik „Osteopathie“.

Behandlung

Ausganspunkt einer erfolgreichen Behandlung ist immer eine fundierte Anamnese (Gespräch). Dabei werden Ihre aktuellen Beschwerden, Ihr Allgemeinzustand, Ihre medizinische Vorgeschichte und Ihre bereits durchgeführten medizinischen Behandlungen aufgenommen. Bringen Sie zum ersten Termin alle relevanten und zugänglichen ärztlichen Befunde, wie zum Beispiel Arztberichte, Röntgenbilder oder Blutbilder, mit.

Direkt im Anschluss erfolgt die körperliche Diagnostik, bei der mit den Händen nach Funktionsstörungen, Verspannungen und Bewegungseinschränkungen in verschiedenen Körperbereichen und Gewebsschichten getastet wird.

Daraufhin wird mit Ihnen ein individueller Behandlungsplan besprochen sowie auch abgeklärt, ob weitere medizinische Untersuchungen erforderlich sind.

Eine osteopathische Behandlung dauert ca. 50-60 Minuten. Der Körper braucht danach Zeit, um die Veränderung umzusetzen und auf die Behandlung reagieren zu können. Jede nachfolgende Behandlung wird im Rahmen des Behandlungsplanes neu auf Therapieerfolg und Symptomatik abgestimmt.

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung sind Offenheit für Veränderungen und die Zusammenarbeit von Patienten und Therapeut.

Bei Säuglingen und Kindern dauert die erste Behandlung mit Anamnese und Untersuchung 50-60 Minuten. Die Dauer nachfolgender Sitzungen wird auf das Kind individuell abgestimmt.

Abrechnung und Kostenübernahme

Die Osteopathie gilt bei den Krankenversicherungen als Privatleistung.

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie, wobei oft ein „Privatrezept für Osteopathie“ eines Arztes verlangt wird. Die dafür von der Krankenkasse erforderlichen Bedingungen, wie mind. 1350 Ausbildungsstunden in der Osteopathie und Mitgliedschaft in einem Verband der Osteopathen (VOD), werden von mir erfüllt.

Als Hilfestellung finden Sie hier eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Kostenbeteiligungen.

Private Krankenkassen sowie auch private Zusatzversicherungen für den Heilpraktiker unterstützen in der Regel osteopathische Behandlungen. Die Rechnung wird über die „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) erstellt.

Bitte erkundigen Sie sich in beiden Fällen vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang diese Leistung bezuschusst wird oder ob sie sogar vollständig übernommen wird. Zudem sollten Sie beachten, dass die Voraussetzungen, der Leistungsumfang und die Abrechnung der Krankenkassen jeweils unterschiedlich sind.

Die Yogatherapie und das Atemtraining sind eine Privatleistung und können teilweise über die „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ abgerechnet werden.

 

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